lautet 15 Jahre wegen Totschlags in acht Fällen für die Frau, deren Verbrechen im Sommer des vergangenen Jahres entdeckt wurden.Mehr hier bei t-online .
Es ist ganz interessant zu sehen was ich vor fast einem Jahr dazu geschrieben hab. Damals waren die Babyleichen gerade entdeckt worden. „9 mal 9 Monate weg sehen“ hab ich damals geschrieben und nicht einen Kommentar dazu bekommen. *;) nur mal so nebenbei bemerkt.*
15 Jahre hat die Brandenburgerin jetzt bekommen. Zu wenig meiner Meinung nach. Ich wäre dafür , das man sie lebenslang in die geschlossenen Psychiatrie steckt.
Denn wer angeblich einen „Automatismus zum Kinder im „Suff“ töten“ entwickelt hat, braucht, denke ich wirklich lebenslang psychiatrische Hilfe. Das Recht, frei in der Gesellschaft zu leben, hat er, für mich, verwirkt. Andererseits ist ein Gefängnis sicher auch nicht der richtige Ort für so jemanden.
Der Anwalt will in Revision gehen. Ich hoffe im Interesse seiner Mandantin und der Gesellschaft das über das heutige Urteil das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Gut, dass ich nicht darüber zu entscheiden hab, da wirklich gerecht zu richten ist glaub ich ungeheuer schwer.
Meiner Meinung nach ist das Urteil auch viel zu niedrig.Wieviel wiegt ein Menschenleben? Wenn das so stehen bleibt, dann ist die Täterin spätestens nach 5 Jahren wieder frei…zwar auf Bewährung, aber sie kann sich in Freiheit bewegen.
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so lasch ist es zum glück doch nicht,
2/3 muß man mindestens absitzen also 10 Jahre
– aber das ist immernoch viel zuwenig – die müßte mindestens bis nach den Wechseljaheren eingesperrt werden – sonst gehts danach wieder los
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Was soll man dazu sagen? Ich wünsche mir, dass wir Menschen achtsamer werden, wieder miteinander leben, dann würden solche Taten vielleicht nicht mehr vorkommen.
Verurteilen, ein Urteil sprechen, Gerechtigkeit üben… welches Urteil sprechen wir über die, die weggesehen haben und immer wieder (aus egoistischen Beweggründen) wegsehen?
Nicht die Härte der Bestrafung verändert irgendetwas, sondern nur, wenn der Mensch sich selbst ändert, kann sich etwas verändern
LG
Wolfgang
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Ich muß mich Dir anschließen, lieber Wolfgang. Es ist nicht entschuldbar, was sie tat. Doch eine Strafe wird nicht zu einer Veränderung führen. Im Gegenteil, solange es als Strafe empfunden wird, ist nichts erreicht.
Jeder von uns kann verändern, jeden Tag. Jeder hat es in der Hand. Wenn wir unsere Kinder in Ehrfurcht empfangen, in Liebe erziehen und mit Respekt in die Freiheit entlassen, liegt es an ihnen unser Werk weiterzugeben.
Auch wenn die Realität um mich herum anderes sagt, ich bin nicht bereit diesen Traum aufzugeben.
B.
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Ich bin mit dir einverstanden, Wolfgang, nur frage ich mich, wie soll sich eine solche frau denn ändern können? Ich zweifle an ihren emotionalen und wahrscheinlich auch intellektuellen fähigkeiten.
Am wichtigsten scheint mir eine definitive empfängnisverhütung bei einer allfälligen haftentlassung.
LG, l’étoile-filante
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Morde an Babys und kleinen Kindern sorgten in Deutschland und weltweit immer wieder für Aufsehen und Abscheu. Eine Auswahl der schwersten Fälle:
Oktober 2004: Ein 42 Jahre alter Mann erstickt in Plötzkau (Sachsen-Anhalt) zwei fünf Monate alte Zwillinge.
Dezember 2000: Nahe Erfurt wird ein neugeborener Junge tot gefunden. Anhand eines Gentests überführt die Polizei eine Mutter von fünf Kindern. Die Frau gibt zu, das Kind sowie einen weiteren Sohn und eine Tochter nach der Geburt ertränkt, erstickt und erwürgt zu haben.
Juni 1999: In Mühltroff (Sachsen) werden die tiefgefrorenen Leichen von drei Babys in der Kühltruhe ihrer Eltern gefunden. Die Mutter hatte die zwei Jungen und ein Mädchen 1993, 1995 und 1999 erstickt, in Plastikbeutel gelegt und eingefroren.
1992 bis 1996: Eine 27-Jährige aus Ratekau bei Lübeck tötet zwei ihrer Töchter im Säuglingsalter sowie ihren dreijährigen Sohn. Sie presst den Babys die Bettdecke so lange auf Gesicht und Brust, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich geben.
1984 bis 1988: Ein Ehepaar aus Wernigerode (Sachsen-Anhalt) erstickt fünf seiner neugeborenen Kinder und verbrennt die Leichen im Ofen einer Heizungsanlage.
1966 bis 1972: In den Jahren 1966, 1969 und 1972 bringt eine Mutter ihre drei neugeborenen Kinder auf grauenvolle Weise um: Sie ertränkt sie in einer Jauchegrube.
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man muss sicher mehrere punkte beachten: – die frau ist alkoholikerin
die tat wurde direkt nach der geburt durchgeführt, in einem zustand, der auch ohne alkohol zu massiver stressreaktion führen kann,
– sie ist nicht für die allgemeinheit gefährlich, deshalb keine sicherheitsverwahrung
– es ist schwer eine schwangerschaftsunterbrechung kurz vor termin mit der akzeptanz eines kindstodes als legal anzusehen, eine tötung gleich nach der geburt ist strafbar?
– wer in der forensik arbeitet weiß: jeder von uns kann morgen zum täter werden, darum sollte man eher danach sehen wer für die allgemeinheit gefährlich ist und inwieweit eine praevention durch abschreckung erfolgreich wäre, indem man die frau ewig weg sperrt werden andere diese tat nicht durchführen? wohl eher nicht
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Danke, liebe Trance, für die klarheit und vor allem die tiefe menschlichkeit deines kommentares. Du hast ausgedrückt, was ich eigentlich meinte…
l’étoile-filante
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